OSS-Umsatzsteuer-Erklärung in den Niederlanden
Fachbeitrag zur Übermittlung von OSS-Umsatzsteuer-Erklärungen in den Niederlanden mit praktischen Tipps zu Meldedaten, Fristen und Zahlung der Umsatzsteuer
Seit Juli 2021 können Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden die OSS-Umsatzsteuer-Erklärung (auch: OSS-Meldung) für innergemeinschaftliche Fernverkäufe über eine zentrale, nationale Online-Plattform übermitteln.
Dieser Fachbeitrag beschreibt die Schritte mit praktischen Hinweisen für die Übermittlung der OSS-Meldung in den Niederlanden.
Die richtige Vorbereitung ist entscheidend für die erfolgreiche Einreichung der OSS-Meldung
Anmeldung im Portal mit einer elektronischen Idenität
Um die OSS-Meldung in den Niederlanden einreichen zu können ist ein Zugang zum Online-Portal der Behörde „Mijn Belastingdienst Zakelijk“ notwendig.
Natürliche Personen melden sich an mit ihrer „DigiD“ oder ihrem digitalen Zertifikat „eHerkenning“.
Juristische Personen benötigen für die Anmeldung ihr igitales Zertifikat „eHerkenning“ für die Anmeldung notwendig.
Registrierung für das One-Stop-Shop-System
Neben dem digitalen Zertifikat ist eine Registrierung für das OSS-System in den Niederlanden notwendig. Die Registrierung kann über das Onlineportal der Behörde „Mijn Belastingdienst Zakelijk“ übermittelt werden.
Geschäftsvorgangs-Daten zu innergemeinschaflichen Fernverkäufen
Zu guter Letzt werden die Daten zu den innergemeinschaftlichen Fernverkäufen und Dienstleistungen benötigt.
Der Begriff innergemeinschaftlicher Fernverkauf bezeichnet alle grenzüberschreitenden Verkäufe an Endkunden innerhalb der Europäischen Union.
Diese sind nach Abgangs-Land, Bestimmungs-Land, Art des Verkaufs (Fernverkauf oder Dienstleistung) und Steuersatz zu sortieren. Sind Abgangs-Land, Bestimmungs-Land, Art des Verkaufs und Steuersatz gleich können diese addiert werden.
Die OSS-Meldung in den Niederlanden akzeptiert ausschließlich die Währung Euro.
Verkäufe in Fremd-Währungen müssen in Euro umgerechnet werden. Hierzu kann beispielsweise der Monatsmittelkurs der Europäischen Zentralbank oder ein Umrechnungskurs der Hausbank genutzt werden.
Melde-Formular ausfüllen und übermitteln
Um in das Melde-Formular für die OSS-Meldung zu gelangen, klickt man nach dem Login in der oberen Menüleiste auf „E-commerce“ und dannach in der linken Menüleiste auf „Btw-meldingen YYYY“.
Dann kann mit der Bearbeitung der OSS-Meldung durch einen Klick auf „Starten“ begonnen werden.
Die OSS-Meldung ist in vier Teile untergliedert. Diese werden nacheinander abgefragt.
Einführung „Introductie“
In der Einführung wird mittels Ja/Nein Fragen abgefragt, ob man selbst als Marktplatz fungiert und die Lieferung von Waren anderen Händler ermöglich und ob man ein Versandlager nutzt.
Zusätzlich wird mittels Ja/Nein Frage abgefragt, ob man innerhalb des Meldezeitraums innergemeinschaftliche Fernverkäufe getätigt hat oder eine Nullmeldung abgeben möchte.
Der Meldezeitraum und die Meldefrist sind innerhalb des Formulars vorangegeben.
Fernverkäufe und Dienstleistungen „Afstandsverkopen en diensten“
In diesem Abschnitt werden alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe sowie Dienstleitungen eingetragen.
Zuerst werden die Fernverkäufe mit Abgangs-Land Niederlande pro Bestimmungs-Land abgefragt.
Im Anschluss werden alle anderen Abgangs-Länder pro Bestimmungs-Land abgefragt.
Je Datensatz muss angegeben werden um welches Bestimmungs-Land es sich dreht, ob es sich um einen innergemeinschaftlichen Fernverkauf oder eine Dienstleistung handelt und wie hoch der Steuerbetrag ist. Zusätzlich muss der Steuersatz sowie die Steuersatzbezeichnung (Standardsteuersatz oder ermäßigter Steuersatz) deklariert werden.
Nach jedem Eintrag rechnet das Meldeformular automatisch den Nettobetrag aus. Dieser kann als Prüfsumme genutzt werden.
Korrekturen „Correcties“
Innerhalb der aktuellen OSS-Meldung hat man die Möglichkeit eine bereits eingereichte OSS-Meldung der letzten drei Jahre zu korrigieren.
Innerhalb des Formulars wählt man das Jahr und das Quartal der zu korrigierenden OSS-Meldung sowie das Bestimmungs-Land aus.
Für die Korrektur wird der Differenzbetrag zwischen der bereits eingereichten OSS-Meldung und des Korrekturbetrages benötigt.
Sollte der Differenzbetrag negativ sein, kann ein Minuszeichen vor den Differenzbetrag gesetzt werden.
Übersicht „Overzicht“
Mit Hilfe der Übersicht kann man die komplette OSS-Meldung kontrollieren, bevor man diese an die niederländische Behörde elektronisch übermittelt.
Innerhalb der Übersicht kann man pro Bestimmungs-Land erkennen, welcher Umsatzsteuerbetrag eingegeben wurde und ob man für das Bestimmungs-Land eine Korrektur eingetragen hat.
Sollte eine Korrektur eingegeben worden sein wird diese mit dem aktuellen Steuerbetrag automatisch verrechnet.
Als unterste Position wird der Gesamtbetrag der zu Zahlenden Umsatzsteuer angezeigt.
Nach dem Versand der OSS-Meldung besteht die Möglichkeit eine Kopie der OSS-Meldung als PDF abzuspeichern.
Fristen für Meldungen und Zahlungen
Die Zahlung der Umsatzsteuer erfolgt per Bank-Überweisung. Die niederländische Behörde sendet in der Regel vorab die Zahlungs-Informationen für die nächste OSS-Meldung postalisch an das steuerpflichtige Unternehmen.
Zusätzlich können die Zahlungs-Informationen innerhalb der Übersicht der jeweiligen OSS-Meldung entnommen werden.
Fristen für die Melde-Zeiträume
Meldezeitraum | Melde-/Zahlungsfrist |
---|---|
1. Quartal | 30.04. |
2. Quartal | 31.07. |
3. Quartal | 31.10. |
4. Quartal | 31.01. |
Verwendungszweck
Der Verwendungszweck setzt sich wie folgt zusammen:
NL/niederländische Umsatzsteuer-ID/Quartal.Jahr
Beispiel: NL/NL123456701B01/Q2.2023
Übersetzungsstatus: Ausgangs-Sprache