Umsatzsteuer-Compliance in Europa leicht gemacht

Zeit- und Kostenersparnisse mit den Übermittlungsservices von DutyPay




Vorsteuer-Übermittlungsservice

Servicebeschreibung

Mit dem Vorsteuer-Übermittlungsservice macht DutyPay die Geltendmachung von Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer einfach.

Berechtigte Vorsteuerbeträge aus Einkäufen oder Einfuhren einfach übermitteln. Für diesen Service wird vorausgesetzt, dass die gelieferten Daten korrekt und die geforderten Beträge nach den nationalen Umsatzsteuergesetzen abzugsfähig sind.

Abzugsfähige Vorsteuer aus Commingling-Geschäften (Commingling-Buy, Commingling-Sale) werden automatisch im Rahmen von bestehenden Übermittlungsservices für Meldungen übernommen. Ein separater Vorsteuer-Übermittlungsservice ist für diese Geschäftsvorgänge nicht notwendig.

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Vorsteuer-Übermittlungsservice.

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Details zum Service

Enthaltene Services:

  • Formularservice und Übermittlung von abzugsfähiger Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer
  • Zugang zur cloudbasierten Hub-Software inkl. aller verfügbaren Integrationen
  • Elektronische Weiterleitung von Behördenschreiben
  • Datenverarbeitungsvolumen für 5.000 Dateneinträge, die innerhalb eines Monats zur Verarbeitung bereitgestellt werden. Ein Dateneintrag entspricht einer Zeile in einer Tabelle.
  • Das Datenverarbeitungsvolumen dieses Services kann innerhalb eines Monats auch für andere DutyPay-Services im HubSystem verwendet werden. Ungenutztes Datenverarbeitungsvolumen verfällt zum Monatsende.
  • Überschreitet die Anzahl der bereitgestellten Dateneinträge das verfügbare Datenverarbeitungsvolumens, wird die zusätzliche Datenverarbeitung einfach nachberechnet. Es ist somit sichergestellt, dass alle bereitgestellten Dateneinträge verarbeitet und übermittelt werden.
  • Jede zusätzliche Datenverarbeitung wird mit 0,001 EUR pro Dateneintrag berechnet.

Ergänzende Services:

  • Übersetzungsservices
  • Datenanalyse-Services
  • Nutzung des Partnernetzwerkes bei Steuerprüfungen
  • Erstellung von Pro-forma-Rechnungen

Integration

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.

Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:

  • Amazon via SP-API - siehe Amazon Selling Partner Appstore
  • JTL über das Integrationstool JTL2DutyPay. Einfache und sichere Datenbereitstellung über die lokal installierte JTL-WaWi.
  • Datei-Upload - wir stellen Import-Mappings zur Verfügung, um Daten einfach hochzuladen.

Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.

Serviceanforderung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.

Um die Umsatzsteuer so schnell wie möglich zurückzufordern, müssen umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten übermittelt und für die Übermittlung freigegeben werden.

Umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:

  • Verkauf:
    • Verkäufe an Verbraucher (B2C)
    • Verkäufe an Unternehmen (B2B)
    • Ein- und Verkäufe aus Commingling-Geschäften (Commingling-Buy, Commingling-Sale)
  • Stornierung:
    • Warenrücksendungen (Retouren, Rückgaben)
    • Rückzahlungen (Refunds)
  • Umlagerung:
    • Umlagerungen zwischen Warenlagern, wie z. B. Amazon Fulfillment Lagern im Rahmen des FBA-Programms von Amazon
    • Einlagerungen in ein Warenlager
    • Warenentnahmen aus einem Warenlager

Die nationalen Voraussetzungen für abzugsfähige Vorsteuer oder abzugsfähige Einfuhrumsatzsteuer im Vertragsland müssen erfüllt sein.

Leistungszeitraum

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.

Für diesen Service ist ein Leistungszeitraum von drei Monaten vorgesehen. Dies bietet den Kunden ausreichend Zeit für die Bereitstellung vollständiger Geschäftsvorgangsdaten.

Kündigung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.

Die Kündigung des Vorsteuer-Übermittlungsservice ist jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich.

Einzelauftragsvoraussetzung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.

Voraussetzungen für die Beauftragung des Vorsteuer-Übermittlungsservice:

Häufig gestellte Fragen

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Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.