Zeit- und Kostenersparnisse mit den Übermittlungsservices von DutyPay
Mit dem Vorsteuer-Übermittlungsservice macht DutyPay die Geltendmachung von Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer einfach.
Berechtigte Vorsteuerbeträge aus Einkäufen oder Einfuhren einfach übermitteln. Für diesen Service wird vorausgesetzt, dass die gelieferten Daten korrekt und die geforderten Beträge nach den nationalen Umsatzsteuergesetzen abzugsfähig sind.
Abzugsfähige Vorsteuer aus Commingling-Geschäften (Commingling-Buy, Commingling-Sale) werden automatisch im Rahmen von bestehenden Übermittlungsservices für Meldungen übernommen. Ein separater Vorsteuer-Übermittlungsservice ist für diese Geschäftsvorgänge nicht notwendig.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Vorsteuer-Übermittlungsservice.
Unternehmen A nutzt den Umsatzsteuer-Übermittlungsservice und den Vorsteuer-Übermittlungsservice für das Vertragsland Frankreich.
Das monatliche Datenverarbeitungsvolumen beider Einzelaufträge beträgt zusammen 10.000 Dateneinträge. 5.000 aus dem Vorsteuer- Übermittlungsservice und 5.000 aus dem Umsatzsteuer-Übermittlungsservice.
In einem Monat werden insgesamt 9.000 Dateneinträge bereitgestellt. Da die Gesamtzahl von 9.000 Dateneinträgen innerhalb der Gesamtzahl von 10.000 Dateneinträgen für beide Einzelaufträge liegt, werden für die Datenverarbeitung keine zusätzlichen Kosten berechnet.
Die Verarbeitung von zusätzlichen 10.000 Dateneinträgen würde 10 EUR extra kosten.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.
Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:
Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Um die Umsatzsteuer so schnell wie möglich zurückzufordern, müssen umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten übermittelt und für die Übermittlung freigegeben werden.
Umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:
Die nationalen Voraussetzungen für abzugsfähige Vorsteuer oder abzugsfähige Einfuhrumsatzsteuer im Vertragsland müssen erfüllt sein.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.
Für diesen Service ist ein Leistungszeitraum von drei Monaten vorgesehen. Dies bietet den Kunden ausreichend Zeit für die Bereitstellung vollständiger Geschäftsvorgangsdaten.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.
Die Kündigung des Vorsteuer-Übermittlungsservice ist jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen für die Beauftragung des Vorsteuer-Übermittlungsservice:
Ja! DutyPay wird alle vereinbarten Leistungen bis zur Übermittlung abzugsberechtigter Vorsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer erbringen, sofern DutyPay die Verzögerung zu vertreten hat. Kommen Kunden den Mitwirkungspflichten nicht nach und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des Leistungszeitraums als erbracht.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.