Zeit- und Kostenersparnisse mit den Übermittlungsservices von DutyPay
Mit dem Umsatzsteuer-Übermittlungsservice macht DutyPay Umsatzsteuer-Compliance einfach. Automatische Datenverarbeitung und Umsatzsteuermeldungen in einem Service gebündelt.
Relevante Geschäftsvorgänge können automatisiert über APIs oder Datei-Uploads integriert werden. Schnittstellen zu relevanten Marktplätzen und ERP-Systemen stehen bereit oder können auf Nachfrage hinzugefügt werden.
Zur Berechnung der fälligen Umsatzsteuer werden bereitgestellte Daten automatisch und regelbasiert auf Vollständigkeit und Meldefähigkeit geprüft. Alle Daten können vom Kunden vor der endgültigen Datenfreigabe für die Übermittlung korrigiert werden.
Nach der Freigabe zur Übermittlung durch den Kunden wird eine Zusammenfassung der Meldedaten inklusive vollständiger Zahlungsinformationen bereitgestellt.
Zugehörige Behördenschreiben werden automatisch in elektronischer Form weitergeleitet und bei Bedarf in verständlicher Sprache erläutert.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Umsatzsteuer-Übermittlungsservice.
Unternehmen A nutzt den Umsatzsteuer-Übermittlungsservice für die Vertragsländer Polen und die Tschechische Republik.
Das monatliche Datenverarbeitungsvolumen beider Einzelaufträge beträgt zusammen 10.000 Dateneinträge. 5.000 aus dem Umsatzsteuer-Übermittlungsservice mit dem Vertragsland Polen und 5.000 aus dem Umsatzsteuer-Übermittlungsservice mit dem Vertragsland Tschechische Republik.
In einem Monat werden insgesamt 9.000 Dateneinträge bereitgestellt. Da die Gesamtzahl von 9.000 Dateneinträgen innerhalb der Gesamtzahl von 10.000 Dateneinträgen für beide Einzelaufträge liegt, werden für die Datenverarbeitung keine zusätzlichen Kosten berechnet.
Die Verarbeitung von zusätzlichen 10.000 Dateneinträgen würde 10 EUR extra kosten.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.
Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:
Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Zur Fristwahrung müssen umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgangsdaten des Vormonats bis zum 8. Kalendertag eines Monats bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden.
Umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.
Für den Umsatzsteuer-Übermittlungsservice ist mit Beauftragung ein Leistungszeitraum von 12 Monaten bestimmt. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich der Leistungszeitraum jeweils automatisch um einen Monat.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.
Die Kündigung des Umsatzsteuer-Übermittlungsservice ist jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich.
Bei Kündigung des Umsatzsteuer-Übermittlungsservice bleibt die Abgabe der regelmäßigen Umsatzsteuer-Meldung weiterhin verpflichtend. Für die Abmeldung bei der Behörde siehe Umsatzsteuer-Deregistrierungsservice
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.
Nein! DutyPay erbringt alle Leistungen, sofern die Serviceanforderung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Meldemonats erfüllt sind. Kommen Kunden den Mitwirkungspflichten innerhalb von sechs Monaten nicht nach, gelten die vereinbarten Leistungen für den jeweiligen Meldemonat als erbracht.