Zeit- und Kostenersparnisse mit den Registrierungsservices von DutyPay
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach mit dem Umsatzsteuer-Registrierungsservice für alle EU-Länder, die Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Eine umsatzsteuerliche Registrierung kann freiwillig erfolgen. Meist führen aber aktuelle oder geplante betriebliche Geschäftsvorgänge zu einer Registrierungspflicht.
Geschäftsvorgänge, die zu einer Registrierungspflicht für die Umsatzsteuer führen können, sind unter anderem:
Gemeinsam mit Kunden stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format an die Behörden übermittelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Umsatzsteuer-Registrierungsservice.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Erforderliche Informationen und Unterlagen variieren je nach Unternehmen und Land. Wir stellen individuelle Informationen über die Registrierungsanforderungen bereit, um Umsatzsteuer-Compliance für unsere Kunden zu gewährleisten.
Gemeinsam mit den Kunden stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format an die Behörden übermittelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.
Umsatzsteuer-Registrierungen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von sechs Monaten vor.
Der Leistungszeitraum von sechs Monaten bietet den Kunden ausreichend Zeit für die Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Dokumente.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.
Der Umsatzsteuer-Registrierungsservice endet automatisch durch Erfüllung, mit Ablauf des Leistungszeitraums oder unmittelbar durch Kündigung.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen für die Beauftragung des Umsatzsteuer-Registrierungsservice:
Ja! DutyPay wird alle vereinbarten Leistungen bis zum Abschluss des Registrierungsprozesses erbringen. Kommen Kunden den Mitwirkungspflichten nicht nach und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des Leistungszeitraums als erbracht.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.