Verkauft ein Onlinehändler europaweit, wird er mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen der EU- Länder konfrontiert. Die Umsatzsteuersätze unterscheiden sich von Land zu Land und können von 17% in Luxemburg bis zu 25% in Kroatien reichen. Daher kann es im Onlinehandel sinnvoll sein eine Optierung zur Umsatzsteuer durchzuführen.
Grundsätzlich macht es Sinn eine Optierung zur Umsatzsteuer durchzuführen, wenn Ware aus einem Lagerland mit höherem Steuersatz in ein Bestimmungsland mit niedrigerem Steuersatz geliefert wird.
Versendet man seine Ware beispielsweise aus Deutschland nach Luxemburg, kann es wirtschaftlich Sinn machen eine Optierung von Deutschland nach Luxemburg vorzunehmen. Das bedeutet, dass man den luxemburgischen Umsatzsteuersatz von 17%, statt den deutschen Umsatzsteuersatz von 19%, auf Warensendungen aus Deutschland nach Luxemburg fakturiert.
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