Zeit- und Kostenersparnisse mit den Übermittlungsservices von DutyPay
Mit dem Umsatzsteuer-Korrekturservice macht DutyPay Umsatzsteuer-Compliance einfach.
Automatische Datenverarbeitung und Umsatzsteuer-Korrekturmeldungen in einem Service gebündelt.
Korrekturmeldungen müssen unverzüglich nach Bekanntwerden vorgenommen werden. Der Umsatzsteuer-Korrekturservice ermöglicht korrigierte Daten zur Verarbeitung bereitzustellen und Umsatzsteuer-Korrekturmeldungen für vergangene Meldezeiträume zu übermitteln.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Umsatzsteuer-Korrekturservice.
Unternehmen A nutzt den Umsatzsteuer-Übermittlungsservice in Polen und den Umsatzsteuer-Korrekturservice in Polen für einen Meldemonat.
Das Datenverarbeitungsvolumen beider Einzelaufträge für den zu korrigierenden Meldemonat beträgt zusammen 10.000 Dateneinträge. 5.000 aus dem Umsatzsteuer-Übermittlungsservice und 5.000 aus dem Umsatzsteuer-Korrekturservice.
Für den zu korrigierenden Meldemonat werden insgesamt 9.000 Dateneinträge bereitgestellt. Da die 9.000 Dateneinträgen innerhalb der Gesamtzahl von 10.000 Dateneinträgen für beide Einzelaufträge liegt, werden für die Datenverarbeitung keine zusätzlichen Kosten berechnet.
Die Verarbeitung von zusätzlichen 10.000 Dateneinträgen würde 10 EUR extra kosten.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.
Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:
Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Zur Fristwahrung und zur Minimierung möglicher Strafzahlungen, müssen umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgangsdaten für die Korrekturmonate schnellstmöglich bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden. Der Grund für die Korrektur ist anzugeben.
Umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen für die Beauftragung des Umsatzsteuer-Korrekturservice:
Ja! DutyPay wird alle vereinbarten Leistungen bis zum Abschluss der Korrekturen erbringen, sofern DutyPay die Verzögerung zu vertreten hat. Kommen Kunden den Mitwirkungspflichten nicht nach und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des Leistungszeitraums als erbracht.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.