Zeit- und Kostenersparnisse mit den Registrierungsservices von DutyPay
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach mit dem Umsatzsteuer-Deregistrierungsservice für alle EU-Länder, die Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Führt ein Unternehmen keine umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgänge mehr aus oder können diese im One-Stop-Shop (OSS) gemeldet werden, kann eine umsatzsteuerliche Deregistrierung sinnvoll sein. Die umsatzsteuerliche Deregistrierung führt zur Beendigung der Meldepflichten. Zusätzlich führt die umsatzsteuerliche Deregistrierung zur Beendigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten, die mit einer aktiven Steuernummer verbunden sind.
Die Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Deregistrierung muss sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Die Bearbeitung der umsatzsteuerlichen Deregistrierung durch Behörden kann teilweise mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Die Meldepflichten bleiben bis zur erfolgreichen umsatzsteuerlichen Deregistrierung erhalten.
Der Umsatzsteuer-Deregistrierungsservice von DutyPay bündelt erforderliche Beratungen, Informationen und Services für die Beendigung der Verpflichtungen einer umsatzsteuerlichen Registrierung.
Eine erfolgreiche umsatzsteuerliche Deregistrierung befreit nicht von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und schützt nicht vor möglichen zukünftigen Steuerprüfungen. DutyPay bietet passende Umsatzsteuerdaten-Archivierungsservices und steht damit langfristig als Partner für Umsatzsteuer-Compliance zur Verfügung.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Umsatzsteuer-Deregistrierungsservice.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Erforderliche Informationen und Unterlagen variieren je nach Unternehmen und Land. Wir stellen individuelle Informationen über die umsatzsteuerlichen Deregistrierungsanforderungen bereit, um Umsatzsteuer-Compliance für unsere Kunden zu gewährleisten.
Gemeinsam mit den Kunden stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format an die Behörden übermittelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.
Umsatzsteuer-Deregistrierungen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von sechs Monaten vor.
Der Leistungszeitraum von sechs Monaten bietet den Kunden ausreichend Zeit für die Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Dokumente.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.
Der Umsatzsteuer-Deregistrierungsservice endet automatisch durch Erfüllung, mit Ablauf des Leistungszeitraums oder unmittelbar durch Kündigung.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen für die Beauftragung des Umsatzsteuer-Deregistrierungsservice:
Ja! DutyPay wird alle vereinbarten Leistungen bis zum Abschluss des Deregistrierungsprozesses erbringen. Kommen Kunden den Mitwirkungspflichten nicht nach und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des Leistungszeitraums als erbracht.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.