Grenzüberschreitenden Handel einfach verstehen

Umsatzsteuer verstehen und das Compliance-Risiko reduzieren

Registrierungspflicht bei Verwendung von Fulfillment-Lagern im EU-Ausland

Beim Verkauf von Waren in der EU gibt es bestimmte Vorschriften, an die Unternehmen sich halten müssen, um Umsatzsteuer-Compliance zu gewährleisten.

So möchte auch Julia, eine Onlinehändlerin in Deutschland, ihre Verkäufe im EU-Ausland steigern. Aber die Einhaltung der Umsatzsteuer-Compliance bereitet ihr Sorgen. Sie hat von anderen Unternehmen gehört, dass sie dank Amazon FBA erfolgreich grenzüberschreitend verkaufen können. Julia hat jedoch Bedenken, dass sie Strafzahlungen leisten muss und ihr Amazon-Konto gesperrt wird, wenn sie die Umsatzsteuerpflichten nicht erfüllt.

In diesem Fachbeitrag befassen wir uns mit der Registrierungs- und Meldepflicht bei der Verwendung von FBA-Lagern im EU-Ausland und wie Unternehmen diese Vorschriften einhalten können.

Umsatzsteuer-Compliance

Umsatzsteuer-Compliance ist ein wichtiger Bestandteil jedes Unternehmens, das Waren innerhalb der EU verkauft oder von dort Waren bezieht. Compliance bedeutet die Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen durch ein Unternehmen. Durch Compliance kann sichergestellt werden, dass es keine Bußgelder oder Strafen wegen Nichteinhaltung von Steuervorschriften riskiert.

Die Einhaltung der Umsatzsteuer-Compliance erfordert von Unternehmen in der EU die Beachtung bestimmter Vorschriften. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Waren in einem anderen EU-Land verkauft stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Lieferung als innergemeinschaftlicher Fernverkauf
    • Grenzüberschreitende Lieferung vom Inland des Unternehmens ins EU-Ausland an einen Verbraucher.
    • Für die Einhaltung der Umsatzsteuer-Compliance kann das Unternehmen den One-Stop-Shop (OSS) verwenden oder die Umsatzsteuermeldungen direkt im EU-Ausland einreichen.
    • Bei Meldung via OSS werden alle grenzüberschreitenden Lieferungen an Verbraucher im nationalen Portal gemeldet. Das beinhaltet auch die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe aus allen Fulfillment-Lagern in der EU.
  • Inlandslieferung von einem Fulfillment-Lager im Bestimmungsland
    • Die Lieferung der bestellten Ware wird direkt im EU-Ausland aus einem Fulfillment-Lager ausgeführt.
    • Es handelt sich um eine Inlandslieferung
    • Beachte: Die umsatzsteuerliche Registrierung ist bereits notwendig bei der Belieferung der Fulfillment-Lager im EU-Ausland als innergemeinschaftlicher Erwerb des Unternehmens im Land des belieferten Fulfillment-Lagers.

Die EU-Umsatzsteuer-Registrierung für Amazon-FBA-Händler ist je nach Land unterschiedlich. Es ist daher wichtig, dass Händler, die Amazon FBA nutzen, eine gründliche Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass sie die Steuervorschriften in jedem Land einhalten. Eine Nichtbeachtung der Vorschriften kann zu Strafen führen.

Fazit

Die Registrierung für die EU-Umsatzsteuer kann für Amazon-FBA-Händler eine Herausforderung darstellen. Für Julia und alle nachhaltig erfolgreichen Unternehmer:innen ist jedoch unerlässlich, dass Vorschriften eingehalten werden, um Strafen und gegebenenfalls Amazon-Kontosperrungen zu vermeiden.

Um dieses Problem zu lösen, bietet DutyPay seinen Kunden eine Rundum-Lösung für die Umsatzsteuer-Compliance. DutyPay bietet Registrierungsservices und Übermittlungsservices für Umsatzsteuer und OSS in den jeweiligen Ländern an. Darüber hinaus kümmert sich DutyPay auch um notwendige Belege für innergemeinschaftliche Verbringungen mit dem Rechnungsservice für Pro-forma-Rechnungen.

Diese Rundum-Lösung ermöglicht es den Händlern, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, ohne sich um die komplexe Umsatzsteuer-Compliance in verschiedenen Ländern kümmern zu müssen.

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