Umsatzsteuer-Compliance in Europa leicht gemacht

Zeit- und Kostenersparnisse mit den Übermittlungsservices von DutyPay




OSS-Übermittlungsservice

Servicebeschreibung

Mit dem OSS-Übermittlungsservice macht DutyPay Umsatzsteuer-Compliance einfach. Automatische Datenverarbeitung und OSS-Umsatzsteuererklärungen in einem Service gebündelt.

Relevante Geschäftsvorgangsdaten können automatisch über APIs oder Datei-Uploads integriert werden. Schnittstellen zu relevanten Marktplätzen und ERP-Systemen sind vorhanden oder können auf Wunsch hinzugefügt werden.

Zur Berechnung der fälligen Umsatzsteuer werden bereitgestellte Daten automatisch und regelbasiert auf Vollständigkeit und Meldefähigkeit geprüft. Alle Daten können vom Kunden vor der endgültigen Datenfreigabe für die Übermittlung korrigiert werden.

Nach der Datenfreigabe wird ein OSS-Übermittlungsbericht inklusive vollständiger Zahlungsinformationen bereitgestellt.

Zugehörige Behördenschreiben werden automatisch in elektronischer Form weitergeleitet und bei Bedarf in verständlicher Sprache erläutert.

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem OSS-Übermittlungsservice.

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Details zum Service

Enthaltene Services:

  • Formularservice und Übermittlung fälliger OSS-Umsatzsteuererklärung.
  • Datentabellen als Download verfügbar.
  • Zugang zur cloudbasierten Hub-Software inklusive aller verfügbaren Integrationen.
  • Datenverarbeitungsvolumen für 5.000 Dateneinträge, die innerhalb eines Monats zur Verarbeitung bereitgestellt werden. Ein Dateneintrag entspricht einer Zeile in einer Tabelle.
  • Das Datenverarbeitungsvolumen dieses Services kann innerhalb eines Monats auch für andere DutyPay-Services im HubSystem verwendet werden. Ungenutztes Datenverarbeitungsvolumen verfällt zum Monatsende.
  • Überschreitet die Anzahl der bereitgestellten Dateneinträge das verfügbare Datenverarbeitungsvolumens für den Meldemonat, wird die zusätzliche Datenverarbeitung einfach nachberechnet. Es ist somit sichergestellt, dass alle bereitgestellten Dateneinträge verarbeitet und übermittelt werden.
  • Jede zusätzliche Datenverarbeitung wird mit 0,001 EUR pro Dateneintrag berechnet.

Ergänzende Services:

  • Übersetzungsservices auf Anfrage.
  • Unterstützung bei der Datenanalyse.
  • Nutzung des Partnernetzwerkes bei Steuerprüfungen.

Integration

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.

Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:

  • Amazon via SP-API - siehe Amazon Selling Partner Appstore
  • JTL über das Integrationstool JTL2DutyPay. Einfache und sichere Datenbereitstellung über die lokal installierte JTL-WaWi.
  • Datei-Upload - wir stellen Import-Mappings zur Verfügung, um Daten einfach hochzuladen.

Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.

Serviceanforderung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.

Zur Fristwahrung müssen umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgangsdaten des Vormonats bis zum 8. Kalendertag eines Monats bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden.

Umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten für OSS sind zum Beispiel in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:

  • Verkauf:
    • Grenzüberschreitende Verkäufe an Verbraucher (B2C)
  • Stornierung:
    • Warenrücksendungen (Retouren)
    • Gewährte Erstattungen (Refunds)

Leistungszeitraum

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.

Für den OSS-Übermittlungsservice ist mit Beauftragung ein Leistungszeitraum von 12 Monaten bestimmt. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich der Leistungszeitraum jeweils automatisch um einen Monat.

Kündigung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.

Die Kündigung des OSS-Übermittlungsservice ist jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich.

Bei Kündigung des OSS-Übermittlungsservice bleibt die Abgabe der regelmäßigen OSS-Meldung weiterhin verpflichtend. Für die Abmeldung bei der Behörde siehe OSS Deregistrierungsservice

Einzelauftragsvoraussetzung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.

Voraussetzungen zur Beauftragung des OSS-Übermittlungsservice:

Häufig gestellte Fragen

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Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.