Umsatzsteuer-Compliance in Europa leicht gemacht

Zeit- und Kostenersparnisse mit den Registrierungsservices von DutyPay




OSS-Registrierungsservice

Servicebeschreibung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach durch den OSS-Registrierungsservice für den One-Stop-Shop für das EU-Schema.

Der One-Stop-Shop ist ein elektronisches Portal für Umsatzsteuermeldungen für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte inländische Leistungen. Unternehmen müssen sich im One-Stop-Shop ihres Unternehmenssitzlandes registrieren.

Eine Registrierung für den One-Stop-Shop ist freiwillig. Dennoch sollten E-Commerce-Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Fernverkäufen im One-Stop-Shop ihres Sitzlandes registriert sein, um gegebenenfalls steuerliche Registrierungspflichten im EU-Ausland zu vermeiden.

Übersteigt der Umsatz für innergemeinschaftliche Fernverkäufe die Schwelle von 10.000 EUR muss die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abgeführt werden. Ohne eine OSS-Registrierung ist nach Lieferschwellenüberschreitung eine steuerliche Registrierung im Bestimmungsland notwendig.

Eine OSS-Registrierung ist einfach und günstig. Auch nachfolgende OSS-Umsatzsteuererklärungen für innergemeinschaftliche Fernverkäufe in alle EU-Länder sind einfach und günstig.

Beide Registrierungstypen, die OSS-Registrierung und die nationale Umsatzsteuer-Registrierung, können bzw. müssen gegebenenfalls parallel genutzt werden. Zum Beispiel müssen Unternehmen, die Fulfillment-by-Amazon (FBA) nutzen, alle innergemeinschaftlichen Verbringungen mit jeweils nationalen Umsatzsteuermeldungen erklären.

DutyPay bietet den OSS-Registrierungsservice derzeit nur in einer begrenzten Anzahl von EU-Ländern an. Gerne informieren und beraten wir auf Nachfrage über mögliche OSS-Services für bestimmte Vertragsländer.

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem OSS-Registrierungsservice.

Kontakt aufnehmen



Details zum Service

Enthaltene Services:

  • Beratung und Anleitung zu erforderlichen Informationen und Dokumenten
  • Formularservice und Einreichung der OSS-Registrierungsunterlagen
  • Elektronische Weiterleitung von Behördenschreiben

Ergänzende Services:

  • Übersetzungsservices

Serviceanforderung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.

Erforderliche Informationen und Unterlagen variieren je nach Unternehmen und Land. Wir stellen individuelle Informationen über die OSS-Registrierungsanforderungen bereit, um Umsatzsteuer-Compliance für unsere Kunden zu gewährleisten.

Gemeinsam mit den Kunden stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format an die Behörden übermittelt werden.

Leistungszeitraum

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.

OSS-Registrierungen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von sechs Monaten vor.

Der Leistungszeitraum von sechs Monaten bietet den Kunden ausreichend Zeit für die Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Dokumente.

Kündigung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.

Der OSS-Registrierungsservice endet automatisch durch Erfüllung, mit Ablauf des Leistungszeitraums oder unmittelbar durch Kündigung.

Einzelauftragsvoraussetzung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.

Voraussetzungen für die Beauftragung des OSS-Registrierungsservice:

  • Aktiver Rahmenvertrag (kostenlos) mit DutyPay

Häufig gestellte Fragen

Kontakt aufnehmen


Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.