Zeit- und Kostenersparnisse mit den Übermittlungsservices von DutyPay
Mit dem OSS-Korrekturservice macht DutyPay Umsatzsteuer-Compliance einfach.
Der OSS-Korrekturservice ermöglicht korrigierte Geschäftsvorgangsdaten für vergangene Meldezeiträume Daten automatisch zu verarbeiten und innerhalb der nächsten fälligen OSS-Steuererklärungen zu übermittelt.
Bereits übermittelte OSS-Steuererklärungen können rückwirkend nicht korrigiert werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem OSS-Korrekturservice.
Unternehmen A nutzt den OSS-Übermittlungsservice in Deutschland und den OSS-Korrekturservice für einen Korrekturmonat.
Das monatliche Datenverarbeitungsvolumen beider Einzelaufträge beträgt zusammen 10.000 Dateneinträge. 5.000 aus dem OSS-Übermittlungsservice und 5.000 aus dem OSS-Korrekturservice.
Für diesen Korrekturmonat werden insgesamt 9.000 Dateneinträge bereitgestellt. Da die Gesamtzahl von 9.000 Dateneinträgen innerhalb der Gesamtzahl von 10.000 Dateneinträgen für beide Einzelaufträge liegt, werden für die Datenverarbeitung keine zusätzlichen Kosten berechnet.
Die Verarbeitung von zusätzlichen 10.000 Dateneinträgen würde 10 EUR extra kosten.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.
Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:
Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Zur Fristwahrung und Minimierung möglicher Strafzahlungen, müssen umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgangsdaten für die Korrekturmonate schnellstmöglich bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden.
Umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten für OSS sind zum Beispiel in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen zur Beauftragung des OSS-Korrekturservice:
Ja! DutyPay wird alle vereinbarten Leistungen bis zum Abschluss der Korrekturen erbringen, sofern DutyPay die Verzögerung zu vertreten hat. Kommen Kunden den Mitwirkungspflichten nicht nach und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des Leistungszeitraums als erbracht.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.