Umsatzsteuer-Compliance in Europa leicht gemacht

Zeit- und Kostenersparnisse mit den Registrierungsservices von DutyPay




OSS-Deregistrierungsservice

Servicebeschreibung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach durch den OSS-Deregistrierungsservice für den One-Stop-Shop.

Der One-Stop-Shop ist ein elektronisches Portal für Umsatzsteuermeldungen für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte inländische Leistungen. Unternehmen können sich im One-Stop-Shop des Unternehmenssitzlandes registrieren.

Führt ein Unternehmen keine umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgänge mehr aus, die im One-Stop-Shop (OSS) gemeldet werden, kann eine OSS-Deregistrierung sinnvoll sein. Die OSS-Deregistrierung führt zur Beendigung der OSS-Meldepflichten. Zusätzlich führt eine OSS-Deregistrierung auch zur Beendigung der Möglichkeiten, die mit einer aktiven Registrierung im OSS verbunden sind.

Die Entscheidung zur OSS-Deregistrierung muss sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Die Bearbeitung der OSS-Deregistrierung durch Behörden kann teilweise mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Die OSS-Meldepflichten bleiben in der Regel bis zur erfolgreichen OSS-Deregistrierung erhalten.

Der OSS-Deregistrierungsservice von DutyPay bündelt erforderliche Beratungen, Informationen und Services für die Beendigung der Verpflichtungen einer OSS-Registrierung.

Eine erfolgreiche OSS-Deregistrierung befreit nicht von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und schützt nicht vor möglichen zukünftigen Steuerprüfungen. DutyPay bietet passende OSS-Daten-Archivierungsservices und steht damit langfristig als Partner für Umsatzsteuer-Compliance zur Verfügung.

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem OSS-Deregistrierungsservice.

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Details zum Service

Enthaltene Services:

  • Beratung und Anleitung zu erforderlichen Informationen und Dokumenten
  • Formularservice und Einreichung der OSS-Deregistrierungsunterlagen
  • Elektronische Weiterleitung von Behördenschreiben

Ergänzende Services:

  • Übersetzungsservices

Serviceanforderung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.

Erforderliche Informationen und Unterlagen variieren je nach Unternehmen und Land. Wir stellen individuelle Informationen über OSS-Deregistrierungsanforderungen bereit, um Umsatzsteuer-Compliance für unsere Kunden zu gewährleisten.

Gemeinsam mit den Kunden stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format an die Behörden übermittelt werden.

Leistungszeitraum

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.

OSS-Deregistrierungen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von sechs Monaten vor.

Der Leistungszeitraum von sechs Monaten bietet den Kunden ausreichend Zeit für die Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Dokumente.

Kündigung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.

Der OSS-Deregistrierungsservice endet automatisch durch Erfüllung, mit Ablauf des Leistungszeitraums oder unmittelbar durch Kündigung.

Einzelauftragsvoraussetzung

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.

Voraussetzungen für die Beauftragung des OSS-Deregistrierungsservice:

  • Aktiver Rahmenvertrag (kostenlos) mit DutyPay
  • Keine ausstehenden OSS-Steuererklärungen
  • Begründung, warum eine OSS-Deregistrierung geplant ist
  • Geplantes Datum der OSS-Deregistrierung, dass
    • in der Zukunft liegt,
    • mit dem letzten Tag des OSS-Meldezeitraums übereinstimmt (Quartalsende).

Häufig gestellte Fragen

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Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.