Zeit- und Kostenersparnisse mit den Datenservices von DutyPay
Mit dem OSS-Daten-Archivierungsservice macht DutyPay Umsatzsteuer-Compliance einfach.
Automatische Archivierung von Meldedaten und zugehörigen umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgangsdaten. Für mögliche zukünftige Steuerprüfungen stehen alle relevanten Daten an einem Ort zur Verfügung.
Alle Daten können über APIs oder Datei-Uploads automatisch integriert werden. Schnittstellen zu Marktplätzen, Shopsystemen und ERP-Systemen sind vorhanden oder können auf Wunsch hinzugefügt werden.
Der Archivierungsservice ist derzeit noch nicht verfügbar. Gerne beantworten wir Fragen und freuen uns über Anforderungswünsche zum neuen Service.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.
Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:
Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Zur Verarbeitung und Archivierung von OSS-Meldedaten müssen alle umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorgangsdaten für Fernverkäufe bereitgestellt werden.
Umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten aus Fernverkäufen sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach planbar.
Für den OSS-Daten-Archivierungsservice ist ein Leistungszeitraum von mindestens einem Monat bestimmt. Dieser verlängert sich jeweils automatisch um einen Monat.
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.
Die Kündigung des OSS-Daten-Archivierungsservice ist jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich
DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen zur Beauftragung des OSS-Daten-Archivierungsservice:
Nein! DutyPay erbringt alle Leistungen, sofern die Serviceanforderung erfüllt sind, bis zum Ende des Leistungszeitraums. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen als bis zum Ende des Leistungszeitraums erbracht.