Wann und wo ist die Lieferschwelle überschritten? Wann muss ich optieren? Alles rund ums Thema Lieferschwellen in Europa
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Der europäische Versandhandel bietet aktuell große Wachstumschancen für alle Onlinehändler. Egal, ob klein oder groß, via ebay, Amazon oder dem eigenen Onlineshop. Mehr als 300 Mio. Verbraucher in Europa kaufen online und es werden jeden Tag mehr. Doch bleiben die Verkäufe über die nationalen Grenzen (Cross-Border-Sales) in der EU weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Einer der Hauptgründe ist, dass der Onlinehandel an der Landesgrenze auch an steuerrechtliche Grenzen stößt.
Kurz gesagt: Eine Lieferschwelle ist der maximale Umsatz, den ein Händler in einem anderen EU-Land mit Privatpersonen machen darf, ohne in dem Land die Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Die Lieferschwellen bezeichnen den Netto-Warenwert (ohne Umsatzsteuer) im laufenden Kalenderjahr, bis zu dem die Lieferungen mit der Steuer des Abgangslandes abgerechnet werden können.
Als Versandhandelsregelung wird umgangssprachlich die Regelung des § 3c UStG bezeichnet. Die Regelung ist Teil der umsatzsteuerlichen Ortbestimmung und bewirkt im Grundsatz, dass die Umsatzsteuer bei Versendungen von Unternehmern an Privatpersonen bei Überschreiten der Lieferschwelle innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind.
Der Unternehmer muss sich in diesem Fall dann im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren und die Umsatzsteuer zu dem in diesem Land geltenden Satz in Rechnung stellen (Bestimmungslandprinzip).Kurz gesagt: ist für ein Bestimmungsland die Lieferschwelle überschritten, so muss man sich in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren.
DutyPay hat sich zum Ziel gesetzt, den Onlinehandel in Europa einfacher zu machen. Ist die Lieferschwelle in einem Land erstmal überschritten, so muss eine Registrierung bei ausländischen Finanzämtern stattfinden. Wir unterstützen Sie deshalb bei allen Fragen rund um die Themen Lieferschwelle und rechtskonformer Handel in Europa.
Auch nach dem Registrierungsprozess stehen Ihnen unsere VAT-Account Manager beratend zur Seite und unterstützen Sie und Ihren Steuerberater bei Themen, wie Lieferschwellenüberwachung, korrekte Buchhaltung, sowie bei allen weiteren Fragen. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Experten. Wir entwickeln für Sie eine individuelle Lösung.
Ein deutscher Unternehmer darf an Privatkunden in Österreich Waren im Wert von insgesamt bis zu 35.000 EUR im Kalenderjahr liefern und mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen. Überschreitet er am 15.06.2015 den Betrag, verlagert sich bereits für am 15.06.2015 ausgeführte Umsätze der Lieferort nach Österreich. Der deutsche Unternehmer muss:
Erst wenn die jeweilige Lieferschwelle überschritten wird, ist die Versandhandelsregelung anwendbar. Der Umsatz, mit dem die Lieferschwelle überstiegen wird, muss bereits mit der ausländischen Steuer versteuert werden. Wurde die Lieferschwelle in einem Jahr überstiegen, muss auch im Folgejahr die Umsatzsteuer im anderen Land entrichtet werden, unabhängig vom Umfang der Warenlieferungen.
Solange man sich unterhalb der Lieferschwelle befindet, hat man die Möglichkeit den Ort der Lieferung direkt in das Bestimmungsland zu verlegen. Das ist die sogenannte Optierung.
EU-Staat | Lieferschwelle | In Euro | Standart-USt-Satz |
Belgien | 35.000 EUR | 21% | |
Bulgarien | 70.000 BGN | 35.791 EUR | 20% |
Dänemark | 280.000 DKK | 37.595 EUR | 25% |
Deutschland | 100.000 EUR | 16% | |
Estland | 35.000 EUR | 20% | |
Finnland | 35.000 EUR | 24% | |
Frankreich | 35.000 EUR | 20% | |
Griechenland | 35.000 EUR | 24% | |
Irland | 35.000 EUR | 23% | |
Italien | 35.000 EUR | 22% | |
Kroatien | 270.000 HRK | ca. 36.000 EUR | 25% |
Lettland | 35.000 EUR | 25% | |
Litauen | 35.000 EUR | 21% | |
Luxemburg | 100.000 EUR | 17% | |
Malta | 35.000 EUR | 18% | |
Niederlande | 100.000 EUR | 21% | |
Österreich | 35.000 EUR | 20% | |
Polen | 160.000 PLN | 40.293 EUR | 23% |
Portugal | 35.000 EUR | 23% | |
Rumänien | 118.000 RON | 28.012 EUR | 20% |
Schweden | 320.000 SEK | 36.232 EUR | 25% |
Slowakei | 35.000 EUR | 20% | |
Slowenien | 35.000 EUR | 22% | |
Spanien | 35.000 EUR | 21% | |
Tschechien | 1.140.000 CZK | 44.744 EUR | 21% |
Ungarn | 8.800.000 HUF | 35.000 EUR | 27% |
Vereinigtes Königkreich | 70.000 GBP | 81.843 EUR | 20% |
Zypern | 35.000 EUR | 19% |
Viele Onlinehändler verkaufen bereits erfolgreich über die Landesgrenzen und erfreuen sich an stetig steigenden Umsätzen. Doch mit dem Erfolg kommt auch die Verpflichtung zur steuerlichen Registrierung in diesen Ländern.
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