Zeit- und Kostenersparnisse mit den Kaffeesteuerservices von DutyPay
Mit dem Kaffeesteuer-Übermittlungsservice macht Dutypay Kaffeesteuer-Compliance einfach.
Automatische Datenverarbeitung und Übermittlung von Kaffeesteuererklärungen in einem Service gebündelt.
Relevante Geschäftsvorgangsdaten können automatisch über APIs oder Datei-Uploads integriert und verarbeitet werden.
DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Kaffeesteuer-Nachmeldeservice.
Unternehmen A nutzt den Umsatzsteuer-Übermittlungsservice für Deutschland und beauftragt den Kaffeesteuer-Übermittlungsservice für das Vertragsland Deutschland.
Das Datenverarbeitungsvolumen beider Einzelaufträge beträgt zusammen 10.000 Dateneinträge. 5.000 aus dem Umsatzsteuer-Übermittlungsservice und 5.000 aus dem Kaffeesteuer-Übermittlungsservice.
In einem Monat werden insgesamt 9.000 Dateneinträge bereitgestellt. Da die Gesamtzahl von 9.000 Dateneinträgen innerhalb der Gesamtzahl von 10.000 Datenenträgen für beide Einzelaufträge liegt, werden für die Datenverarbeitung keine zusätzlichen Kosten berechnet.
Die Verarbeitung von zusätzlichen 10.000 Dateneinträgen würde 10 EUR extra kosten.
DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.
Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:
Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.
DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Zur Fristwahrung müssen Kaffeesteuer-relevanten Geschäftsvorgangsdaten des Vormonats bis zum 4. Kalendertag eines Monats bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden.
Kaffeesteuer-relevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:
DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach planbar.
Für den Kaffeesteuer-Übermittlungsservice ist mit Beauftragung ein Leistungszeitraum von zwölf Monaten bestimmt. Nach Ablauf der ersten zwölf Monate verlängert sich der Leistungszeitraum jeweils automatisch um einen Monat.
DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen wenn man sie nicht mehr braucht.
Die Kündigung des Kaffeesteuer-Übermittlungsservice ist jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich.
DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen für die Beauftragung des Kaffeesteuer-Übermittlungsservice:
Nein! DutyPay erbringt alle Leistungen, sofern die Serviceanforderung erfüllt sind, bis zum Ende des Leistungszeitraums. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen als bis zum Ende des Leistungszeitraums erbracht.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.