Kaffeesteuer-Compliance in Deutschland leicht gemacht

Zeit- und Kostenersparnisse mit den Kaffeesteuerservices von DutyPay




Kaffeesteuer-Übermittlungsservice

Servicebeschreibung

Mit dem Kaffeesteuer-Übermittlungsservice macht Dutypay Kaffeesteuer-Compliance einfach.

Automatische Datenverarbeitung und Übermittlung von Kaffeesteuererklärungen in einem Service gebündelt.

Relevante Geschäftsvorgangsdaten können automatisch über APIs oder Datei-Uploads integriert und verarbeitet werden.

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Kaffeesteuer-Nachmeldeservice.

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Details zum Service

Enthaltene Services:

  • Formularservice und Übermittlung von Kaffeesteuermeldungen
  • Elektronische Weiterleitung von Behördenschreiben
  • Datenverarbeitungsvolumen für 5.000 Dateneinträge von Geschäftsvorgangsdaten je Meldemonat. Ein Dateneintrag entspricht einer Zeile in einer Tabelle.
  • Das Datenverarbeitungsvolumen kann für den Meldemonat auch für andere DutyPay-Services im HubSystem verwendet werden. Ungenutztes Datenverarbeitungsvolumen verfällt zum Leistungszeitraumende.
  • Überschreitet die Anzahl der bereitgestellten Dateneinträge das verfügbare Datenverarbeitungsvolumens, wird die zusätzliche Datenverarbeitung einfach nachberechnet. Es ist somit sichergestellt, dass alle bereitgestellten Dateneinträge verarbeitet und übermittelt werden.
  • Jede zusätzliche Datenverarbeitung wird mit 0,001 EUR pro Dateneintrag berechnet.

Ergänzende Services:

  • Übersetzungsservices
  • Datenanalyse-Services
  • Nutzung des Partnernetzwerkes bei Steuerprüfungen

Integration

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.

Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:

  • Amazon via SP-API - siehe Amazon Selling Partner Appstore
  • JTL über das Integrationstool JTL2DutyPay. Einfache und sichere Datenbereitstellung über die lokal installierte JTL-WaWi.
  • Datei-Upload - wir stellen Import-Mappings zur Verfügung, um Daten einfach hochzuladen.

Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.

Serviceanforderung

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.

Zur Fristwahrung müssen Kaffeesteuer-relevanten Geschäftsvorgangsdaten des Vormonats bis zum 4. Kalendertag eines Monats bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden.

Kaffeesteuer-relevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:

  • Verkauf:
    • Verkäufe an Verbraucher (B2C)
  • Stornierung:
    • Warenrücksendungen (Retouren, Rückgaben)

Leistungszeitraum

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach planbar.

Für den Kaffeesteuer-Übermittlungsservice ist mit Beauftragung ein Leistungszeitraum von zwölf Monaten bestimmt. Nach Ablauf der ersten zwölf Monate verlängert sich der Leistungszeitraum jeweils automatisch um einen Monat.

Kündigung

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen wenn man sie nicht mehr braucht.

Die Kündigung des Kaffeesteuer-Übermittlungsservice ist jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich.

Einzelauftragsvoraussetzung

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach zugänglich.

Voraussetzungen für die Beauftragung des Kaffeesteuer-Übermittlungsservice:

Häufig gestellte Fragen

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Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.