Kaffeesteuer-Compliance in Deutschland leicht gemacht

Zeit- und Kostenersparnisse mit den Kaffeesteuerservices von DutyPay




Kaffeesteuer-Nachmeldeservice

Servicebeschreibung

Mit dem Kaffeesteuer-Nachmeldeservice macht Dutypay Kaffeesteuer-Compliance einfach.

Automatische Datenverarbeitung und Übermittlung von Kaffeesteuer-Nachmeldungen in einem Service gebündelt.

Zur Vermeidung von Strafzahlungen müssen Kaffeesteuermeldungen fristgerecht übermittelt werden. Wurden Meldungen für vergangene Zeiträume nicht übermittelt, müssen die verspäteten Meldungen schnellstmöglich nachgemeldet werden.

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach bezahlbar mit dem Kaffeesteuer-Nachmeldeservice.

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Details zum Service

Enthaltene Services:

  • Formularservice und Übermittlung von verspäteten Kaffeesteuermeldungen
  • Elektronische Weiterleitung von Behördenschreiben
  • Datenverarbeitungsvolumen für 5.000 Dateneinträge von Geschäftsvorgangsdaten je Nachmeldemonat. Ein Dateneintrag entspricht einer Zeile in einer Tabelle.
  • Das Datenverarbeitungsvolumen kann für den Nachmeldemonat auch für andere DutyPay-Services im HubSystem verwendet werden. Ungenutztes Datenverarbeitungsvolumen verfällt zum Leistungszeitraumende.
  • Überschreitet die Anzahl der bereitgestellten Dateneinträge das verfügbare Datenverarbeitungsvolumens, wird die zusätzliche Datenverarbeitung einfach nachberechnet. Es ist somit sichergestellt, dass alle bereitgestellten Dateneinträge verarbeitet und übermittelt werden.
  • Jede zusätzliche Datenverarbeitung wird mit 0,001 EUR pro Dateneintrag berechnet.

Ergänzende Services:

  • Übersetzungsservices
  • Datenanalyse-Services
  • Nutzung des Partnernetzwerkes bei Steuerprüfungen

Integration

DutyPay macht Umsatzsteuer-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.

Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:

  • Amazon via SP-API - siehe Amazon Selling Partner Appstore
  • JTL über das Integrationstool JTL2DutyPay. Einfache und sichere Datenbereitstellung über die lokal installierte JTL-WaWi.
  • Datei-Upload - wir stellen Import-Mappings zur Verfügung, um Daten einfach hochzuladen.

Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.

Serviceanforderung

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.

Zur Fristwahrung und zur Minimierung möglicher Strafzahlungen, müssen Kaffeesteuer-relevanten Geschäftsvorgangsdaten für die Nachmeldemonate schnellstmöglich bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden. Der Grund für die Verspätung ist anzugeben.

Kaffeesteuerrelevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:

  • Verkauf:
    • Verkäufe an Verbraucher (B2C)
  • Stornierung:
    • Warenrücksendungen (Retouren, Rückgaben)

Leistungszeitraum

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach planbar.

Kaffeesteuer-Nachmeldungen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von drei Monaten vor. Dies bietet ausreichend Zeit für den Fall, dass Geschäftsvorgangsdaten oder Informationen nicht direkt zur Hand sind.

Kündigung

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance-Services einfach zu kündigen wenn man sie nicht mehr braucht.

Der Kaffeesteuer-Nachmeldeservice endet durch Erfüllung, mit Ablauf des Leistungszeitraums oder unmittelbar durch Kündigung.

Einzelauftragsvoraussetzung

DutyPay macht Kaffeesteuer-Compliance einfach zugänglich.

Voraussetzungen für die Beauftragung des Kaffeesteuer-Nachmeldeservice:

Häufig gestellte Fragen

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Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.