Zeit- und Kostenersparnisse mit den Registrierungsservices von DutyPay
Mit dem Intrastat-Registrierungsservice für Versendungsmeldungen macht DutyPay Intrastat-Compliance in der gesamten Europäischen Union (EU) einfach.
Die Intrastat-Registrierung ist notwendige Voraussetzung für die Übermittlung von Intrastat-Meldungen in einem EU-Land. Diese werden mit Überschreitung von nationalen Schwellenwerten für innergemeinschaftliche Versendungslieferungen, wie z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen, verpflichtend. Im E-Commerce erfolgen innergemeinschaftliche Lieferungen unter anderem bei grenzüberschreitenden Umlagerungen (Verbringungen) zwischen Versandlagern.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format für die Intrastat-Registrierung übermittelt werden und die Intrastat-Meldungen übermittelt werden können.
DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach bezahlbar.
DutyPay macht Intrastat-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Erforderliche Informationen und Unterlagen variieren je nach Unternehmen und Land. Wir stellen individuelle Informationen über die Registrierungsanforderungen bereit und gewährleisten Intrastat-Compliance für unsere Kunden.
Gemeinsam mit dem Kunden stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format an die Behörden übermittelt werden.
DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach planbar.
Intrastat-Registrierungen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von sechs Monaten vor. Dies bietet ausreichend Zeit für den Fall, falls Kunden einzelne Dokumente oder Informationen nicht direkt zur Hand haben.
DutyPay macht Intrastat-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.
Der Intrastat-Registrierungsservice endet automatisch durch Erfüllung oder mit Ablauf des Leistungszeitraum
DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen für die Beauftragung des Registrierungsservice:
Ja! DutyPay wird alle vereinbarten Leistungen bis zum Abschluss des Registrierungsprozesses erbringen. Kommt der Kunde jedoch seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und werden erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, gelten die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des Leistungszeitraums als erbracht.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.