Intrastat-Compliance in Europa leicht gemacht

Zeit- und Kostenersparnisse mit den Übermittlungsservices von DutyPay




Intrastat-Korrekturservice Eingangsmeldung

Servicebeschreibung

Mit dem Intrastat-Korrekturservice macht DutyPay Intrastat-Compliance einfach.

Automatische Datenverarbeitung und notwendige Korrektur von Intrastat-Empfangsmeldungen in einem Service gebündelt.

Korrekturmeldungen müssen unverzüglich nach Bekanntwerden vorgenommen werden.

DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach bezahlbar.

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Details zum Service

Enthaltene Services:

  • Formularservice und Übermittlung von korigierten Intrastat-Eingangsmeldungen.
  • Zugang zur cloudbasierten Hub-Software inklusive aller verfügbaren Integrationen.
  • Datenverarbeitungsvolumen für 5.000 Dateneinträge, die innerhalb eines Monats zur Verarbeitung bereitgestellt werden. Ein Dateneintrag entspricht einer Zeile in einer Tabelle.
  • Das Datenverarbeitungsvolumen dieses Services kann innerhalb eines Monats auch für andere DutyPay-Services im HubSystem verwendet werden. Ungenutztes Datenverarbeitungsvolumen verfällt zum Monatsende.
  • Überschreitet die Anzahl der bereitgestellten Dateneinträge das verfügbare Datenverarbeitungsvolumens, wird die zusätzliche Datenverarbeitung einfach nachberechnet. Es ist somit sichergestellt, dass alle bereitgestellten Dateneinträge verarbeitet und übermittelt werden.
  • Jede zusätzliche Datenverarbeitung wird mit 0,001 EUR pro Dateneintrag berechnet.

Zusätzliche Services:

  • Übersetzungsservices
  • Datenanalyse-Services

Integration

DutyPay macht Intrastat-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.

Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:

  • Amazon via SP-API - siehe Amazon Selling Partner Appstore
  • JTL über das Integrationstool JTL2DutyPay. Einfache und sichere Datenbereitstellung über die lokal installierte JTL-WaWi.
  • Datei-Upload - wir stellen Import-Mappings zur Verfügung, um Daten einfach hochzuladen.

Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.

Serviceanforderung

DutyPay macht Intrastat-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.

Zur Fristwahrung und Minimierung möglicher Strafzahlungen, müssen Intrastat-relevante Geschäftsvorgangsdaten für die Korrekturmonate schnellstmöglich bereitgestellt und für die Übermittlung freigegeben werden. Der Grund für die Korrektur ist anzugeben.

Intrastat-relevante Geschäftsvorgangsdaten sind unter anderem in den Daten folgender Geschäftsereignisse enthalten:

  • Verkauf:
    • Verkäufe an Verbraucher (B2C)
    • Verkäufe an Unternehmen (B2B)
    • Ein- und Verkäufen aus Commingling-Geschäften (Commingling-Buy, Commingling-Sale)
  • Stornierung:
    • Warenrücksendungen (Retouren, Rückgaben)
  • Umlagerung:
    • Umlagerungen zwischen Warenlagern, wie z. B. Amazon Fulfilment Lagern im Rahmen des FBA-Programms von Amazon
    • Einlagerung in ein Warenlager
    • Warenentnahmen aus einem Warenlager

Leistungszeitraum

DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach planbar.

Intrastat-Korrekturen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von drei Monaten vor. Dies bietet ausreichend Zeit für den Fall, dass bestimmte Kundendokumente oder Informationen nicht direkt zur Hand sind.

Der Leistungszeitraum von drei Monaten lässt ausreichend Zeit für die Korrespondenz zu möglichen Anfragen von zuständigen Behörden.

Kündigung

DutyPay macht Intrastat-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.

Der Intrastat-Korrekturservice endet automatisch durch Erfüllung oder mit Ablauf des Leistungszeitraums.

Einzelauftragvoraussetzung

DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach zugänglich.

Voraussetzungen für die Beauftragung des Korrekturservices:

Häufig gestellte Fragen

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Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.