Zeit- und Kostenersparnisse mit den Registrierungsservices von DutyPay
Mit dem Intrastat-Deregistrierungsservice für Eingangsmeldungen macht DutyPay Intrastat-Compliance in der gesamten Europäischen Union (EU) einfach.
Die Intrastat-Deregistrierung ist mögllich, wenn die Meldepflicht für Intrast-Meldungen in einem EU-Land wegfällt. Dies ist der Fall, wenn der nationale Schwellenwert für innergemeinschaftlichen Wareneingang im Vorjahr unterschritten wurde.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format für die Intrastat-Deregistrierung übermittelt werden und die Intrastat-Meldungen eingestellt werden können.
DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach bezahlbar.
DutyPay macht Intrastat-Compliance durch automatische Datenintegration über APIs oder Datei-Uploads einfach.
Verfügbare Schnittstellen für diesen Service:
Fehlende Integrationen für Marktplätze, Webshop-Systeme oder ERP-Systeme können auf Nachfrage hinzugefügt oder individuell entwickelt werden.
DutyPay macht Intrastat-Compliance mit moderner IT-Infrastruktur einfach.
Erforderliche Informationen und Unterlagen variieren je nach Unternehmen und Land. Wir stellen individuelle Informationen über die Registrierungsanforderungen bereit und gewährleisten Intrastat-Compliance für unsere Kunden.
Gemeinsam mit dem Kunden stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente im richtigen Format an die Behörden übermittelt werden.
DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach planbar.
Intrastat-Deregistrierungen sind in der Regel schnell bearbeitet. Wir sehen dennoch einen Leistungszeitraum von sechs Monaten vor. Dies bietet ausreichend Zeit für den Fall, falls Kunden einzelne Dokumente oder Informationen nicht direkt zur Hand haben.
Der Leistungszeitraum von sechs Monaten lässt ausreichend Zeit für die Korrespondenz zu möglichen Anfragen von zuständigen Behörden.
DutyPay macht Intrastat-Compliance-Services einfach zu kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht.
Der Intrastat-Deregistrierungsservice endet automatisch durch Erfüllung oder mit Ablauf des Leistungszeitraum
DutyPay macht Intrastat-Compliance einfach zugänglich.
Voraussetzungen für die Beauftragung des Deregistrierungsservice:
Die Meldepflicht für Intrastat-Eingangsmeldungen endet, wenn der Schwellenwert im vorherigen Meldejahr unterschritten wurde.
Vertragsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Hinweis: DutyPay GmbH bietet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung an. Für das Vertragsland Deutschland richten sich die angebotenen Dienstleistungen nach dem Steuerberatergesetz für erlaubte Hilfeleistungen nach § 6 Abs. 3. StBerG. Steuerliche Registrierungen und die Abgabe von Meldungen werden von deutschen Steuerberatern durchgeführt.